Ein Restaurantbesuch
ist meist etwas Besonderes. Viele gönnen sich ein Essen außer
Haus nur zu besonderen Anlässen und freuen sich deshalb auf
einen gemütlichen Abend. Damit der Restaurantbesuch ein voller
Erfolg wird, ist es wichtig, ein paar Regeln über den Umgang
miteinander zu kennen.
Alkohol
|
Amuse-gueule
|
Anrede, Restaurantfachleute
|
Apéritif
|
Aufstehen bei der Begrüßung von
Bekannten |
Bestellen
|
Bezahlen
|
Damenkarte
|
Digestif
|
Ehrenplätze
|
Essensbeginn
|
Gastgeber-Tipp
|
"Guten Appetit!"
|
Handy
|
Make-up auffrischen
|
Probierschluck
|
Rauchen
|
Trinkgeld
|
Vorangehen
|
"Wait to be seated"
|
Wein
|
Zuprosten
Alkohol
Diese strenge
Zuordnung wird heute wesentlich lockerer gesehen. Persönlichen
Vorlieben, dem individuellen Geschmack wird der Vorzug gegeben.
Weinfachleute in der Edelgastronomie sagen sogar: "Wünscht ein
Gast Rotwein zum Fisch, werden wir ihm lieber ein Fischgericht
kreieren, zu dem Rotwein passt, als zu versuchen, ihm den
Rotwein auszureden."
Wollen Sie Weine zu einem Menü für einen größeren Gästekreis
anlässlich eines offiziellen Geschäftsessens aussuchen, sollten
Sie sich trotzdem an folgende Grundregel halten: Leichte Weine
werden vor schwereren, trockene vor lieblichen, jüngere vor
älteren und weiße vor roten gereicht.
Kann ich als Gast
alkoholische Getränke ablehnen? Muss ich mittrinken, wenn ich
Gastgeberin bin? Darf ich mir bei einem vom Gastgeber
vorbestellten Essen mit den passenden Weinen ein Bier als
Austauschgetränk für den Wein bestellen?
Selbstverständlich können Sie Alkoholisches ablehnen. Sie
brauchen dafür nicht einmal einen Grund anzugeben. Ein
schlichtes "Nein, danke" reicht völlig. Falls Sie mögen, ist
eine Erklärung natürlich nicht verboten.
Die Empfehlung
für Gastgebende lautet: Die Ablehnung alkoholischer Getränke
soll ohne weitere Fragen sofort akzeptiert werden. Besonders das
früher übliche wiederholte Anbieten wird heute eher als
unliebsame Nötigung denn als Höflichkeit angesehen.
Moderne
Umgangsformen-Regeln zum Thema Alkohol basieren auf dem
Grundtenor: volle Akzeptanz einer Person, die - ganz gleich, aus
welchem Grund - alkoholfreie Getränke bevorzugt. Gastgebende
selbst brauchen nicht mitzutrinken, auch wenn sie ihren Gästen
alkoholische Getränke anbieten.
Bier statt Wein? Jein. Es kommt auf die Situation an. Sucht sich
jeder Gast sein Gericht und das dazu passende Getränk aus, ist
eine Bierbestellung kein Fauxpas. Bei einem sogenannten
"gesetzten Essen", also ein für einen Personenkreis vom
Gastgeber vorbestelltes Menü mit passenden Weinen, sollten Sie
beim Wein bleiben und nicht auf Bier "umsteigen". Die
stilvollste Alternative ist das Ausweichen auf Mineralwasser.
Amuse-gueule
Dieser "Vorabgruß"
des Hauses - auch Amuse-bouche genannt - wird unabhängig von
Ihrer Bestellung zuerst serviert. Das Amuse-gueule ist als
Zeitüberbrücker, Gaumenkitzler und zur Einstimmung auf weitere
kulinarische Freuden gedacht. Wollen Sie Restaurant-Fachverstand
beweisen, verkneifen Sie sich am besten ein erstauntes "Aber das
habe ich doch gar nicht bestellt!".
In einem guten Restaurant wird dieses Amuse-gueule auch nicht
stillschweigend serviert, sondern die Bedienung sagt so etwas
wie: "Ich bringe Ihnen einen Gruß aus der Küche; dies ist ein
Lachstartar auf Zucchini".
Ist dazu Besteck erforderlich, wird dieses grundsätzlich mit dem
Gericht gebracht. Fehlt es, handelt es sich um eine
"fingertaugliche" Kleinigkeit, zu der trotzdem keine
Fingerschale nötig ist. Auf jeden Fall gilt: Sie benutzen nicht
das auf dem Tisch liegende Besteck.
Anrede, Restaurantfachleute
Oft rätseln
Gäste, wie sie das Servicepersonal richtig ansprechen. Die
korrekten modernen Berufsbezeichnungen bieten sich dafür leider
nicht an. "Frau Restaurantfachfrau, ich möchte bitte ..." oder
"Herr Restaurantfachmann, bitte bringen sie mir ..." sind wenig
empfehlenswerte Sprach-Ungetüme.
„Herr Ober" ist zwar als Berufsbezeichnung falsch, wird aber
nach wie vor verwendet. Es klingt höflich und respektvoll. Das
trifft jedoch auf das "Fräulein" nicht zu. Außerdem ist diese
Anrede in Deutschland völlig out, muss also auch im Restaurant
verschwinden.
Deshalb ist die moderne Empfehlung: Sprechen Sie überall dort,
wo es mit Hilfe eines Namensschilds möglich ist,
Restaurantfachkräfte mit ihrem Namen an. Manchmal wird auch die
amerikanische Sitte praktiziert, dass sich Restaurantfachleute
mit dem Namen vorstellen. Kennen Sie den Namen des Obers oder
des "Fräuleins" nicht, machen Sie durch ein dezentes Handzeichen
auf sich aufmerksam.
Apéritif
Genießen Sie
Ihren Apéritif am Tisch - die üblichste Art im Restaurant -,
sollten Sie ihn austrinken, bevor Sie zum danach georderten Wein
übergehen. Findet vor einem gemeinsamen Essen ein
Apéritif-Empfang statt, beachten Sie bitte: Es ist nicht die
elegante Art, einen Rest des Apéritifs mit an die Tafel zu
nehmen und dort auszutrinken. Ausnahme: Sie bekommen Ihren
Apéritif im Restaurant an der Bar (Theke) serviert, weil Ihr
Tisch noch nicht frei ist oder für Sie neu eingedeckt wird. Dann
kann es passieren, dass Sie gerade erst einige Male an dem
Getränk genippt haben, wenn die erfreuliche Nachricht kommt:
"Ihr Tisch ist jetzt bereit." In diesem Fall brauchen Sie
selbstverständlich auf den Rest des Apéritifs nicht zu
verzichten. Das Hinterhertragen zum Tisch sollten Sie in diesem
Fall einer Restaurantfachkraft überlassen. Wandern Sie nicht mit
dem Glas in der Hand durch das Lokal.
Aufstehen bei der Begrüßung von
Bekannten
Die
traditionelle Regel "Ein Mann steht zur Begrüßung einer anderen
Person immer auf" ist unverändert. Die Erweiterung dazu "Frau"
tut dies heute im geschäftlichen Bereich ebenso. Wenn Sie im
Restaurant Bekannte sehen, die gerade essen, wird nur von weitem
mit einem Kopfnicken gegrüßt. Erscheint Ihnen das zu "mager",
können Sie die persönliche Begrüßung später nachholen. Falls
Sie, um an Ihren Platz zu gelangen, am Tisch von Bekannten
vorbeigehen, dazu ein Tipp: Sprechen Sie im Vorübergehen dieses
Vorhaben ruhig aus. Etwa mit einem Satz wie: "(Hallo) Guten Tag.
Ich möchte Sie nicht beim Essen stören. Deshalb komme ich später
zur richtigen Begrüßung zurück."
Treten gute Bekannte während eines Geschäftsessens an Ihren
Tisch, weil sie die Situation nicht erkennen, vermeiden Sie es,
längere Gespräche entstehen zu lassen. Verlassen Sie mit einer
kurzen Entschuldigung für einen Augenblick den Tisch, damit die
anderen weiteressen können. Erklären Sie Ihrem Bekannten so
schnell wie möglich die spezielle Konstellation, und setzen Sie
sich wieder zu den anderen.
Bestellen
So
funktioniert die "Speisekarten-Geheimsprache": Wenn Sie mit dem
Aussuchen der Speisen fertig sind, klappen Sie die Karte zu.
Dies ist das Zeichen für die zuständige Restaurantfachkraft,
dass Sie bestellen möchten. Solange Sie die Speisekarte geöffnet
vor sich haben, bedeutet dies, dass Sie noch nicht gewählt
haben. Diese nonverbale Kommunikation zwischen Gästen und gut
geschultem Fachpersonal beschränkt sich auf die gehobene
Gastronomie. Und selbst dort - eigentlich - nur eingeschränkt.
Aber eben nur noch "eigentlich". Worauf bezieht sich
"eigentlich"? Es gibt inzwischen viele Gäste, die, ärgerlich
über den "säumigen" Service werdend, vor der geöffneten Karte
sitzen. Deshalb fragen die Servicekräfte manchmal: "Haben Sie
schon gewählt?" Ist dies noch nicht der Fall, lassen Sie sich
nicht hetzen.
Und bitte nehmen Sie der oder dem Fragenden dieses - nicht ganz
korrekte - Verhalten nicht übel. Es entsteht vorrangig durch
nichtwissende Gäste, weniger durch schlechte Ausbildung des
Personals.
Bezahlen
Die alte
Restaurant-Regel "Eine Dame darf niemals für einen Herrn
bezahlen" ist Schnee von gestern. Das Zwischenstadium - sie lädt
ein, schiebt ihm aber kurz vor dem Erscheinen der Rechnung
klammheimlich unter dem Tisch das Portemonnaie zu - gehört
inzwischen in den Bereich "Glosse".
Tipp: Weisen Sie bereits vor dem Essen den Gastronomen
beziehungsweise die zuständige Restaurantfachkraft darauf hin,
dass Sie die Gastgeberin sind und die Rechnung begleichen
werden. Dies können Sie bereits bei der Tischreservierung tun.
Den Tisch zum Bezahlen verlassen? Es gilt nach wie vor als wenig
elegant, demonstrativ vor den Augen der Gäste einen Schein nach
dem anderen hinzublättern. "Diskret" heißt die Devise. Also zum
Beispiel mit Kreditkarte. In diesem Fall bleibt das Geheimnis
der Rechnungssumme sowieso gewahrt.
Selbstverständlich können Sie zum Bezahlen den Tisch verlassen.
Es ist aber kein Muss mehr. Welches die optimale Lösung ist,
hängt auch vom Gästekreis ab. Gehen Sie mit Freundinnen oder
guten Bekannten essen, wird es Ihnen niemand verübeln, wenn Sie
am Tisch - auch mit Bargeld - bezahlen.
Je offizieller eine Einladung ist, desto diskreter sollten Sie
bezahlen. Die perfekteste Abwicklung für Geschäftsessen:
Vereinbaren Sie vorher mit dem Gastronomen, dass Ihnen die
Rechnung anschließend in die Firma geschickt wird.
Damenkarte
Damenkarten
ohne Preise sind in der heutigen Zeit absolut deplaziert.
Sollten Sie als Gastgeberin ein solches Relikt aus der Zeit
"Männerdomäne Restaurant" vorgelegt bekommen: Reklamieren Sie
freundlich, aber bestimmt.
Digestif
Selbstverständlich müssen Sie ein Essen nicht mit einem solchen
Abschluss krönen. Es wird aber immer mehr üblich, Gästen einen
Digestif anzubieten. Achten Sie vor der Bestellung auf den
Preis. Sie könnten sonst später beim Präsentieren der Rechnung
unter Umständen einen Schock bekommen. Der Grund: In manchen
Restaurants gibt es so edle alte Cognacs, Armagnacs oder andere
klassische Digestifs wie Obstbrände oder Calvados. Ein Glas
davon kann mehr kosten als das Essen pro Person. In
Gourmettempeln dieser Güte finden Sie auf der Karte jeweils
mehrere preislich gestaffelte Angebote, beispielsweise bei
Cognacs. Hat sich Ihr Gast auf Ihr Digestif-Angebot hin für
einen solchen entschieden, können Sie ihn fragen: "Darf ich für
Sie einen ABC- oder einen XYZ-Cognac (Sie schlagen zwei aus der
Ihnen angenehmen Preisklasse vor) bestellen?"
Da nur Sie als Gastgeber/in die Karte bekommen, können Sie so
das Preisniveau regulieren. Lässt das Budget keinen Spielraum
für einen Digestif, beschränken Sie sich auf das übliche Angebot
von Kaffee, Espresso oder Cappuccino, das sonst zusätzlich zum
Digestif gemacht wird.
Ehrenplätze
Die
Ehrenplatz-Regel wird, falls es eine zu ehrende Person gibt,
auch im Restaurant unverändert eingehalten: Nach internationaler
Sitte sind die Plätze rechts neben den Gastgebenden die
Ehrenplätze. Sind Sie Gastgeber/in einer kleinen Gruppe, sollten
Sie Ihren Gästen die Wahl der Plätze überlassen, ebenso, wenn
Sie nur eine Person einladen. Die Plätze mit Blick in den Raum
(statt gegen eine Wand) oder aus dem Fenster gelten als die
bevorzugten. Die Top-Kombination: Der "Panoramablick", der
drinnen und draußen gleichermaßen umschließt.
Essensbeginn
Die
traditionelle Regel "Die Gastgeberin oder der Gastgeber eröffnet
das Essen" ist unverändert und gilt auch im Restaurant. Man
wartet damit, bis alle Gäste den ersten Gang serviert bekommen
haben. Diese Höflichkeitsform wird auch eingehalten, wenn es
sich nicht um ein gemeinsames Menü, sondern um verschiedene
Gerichte handelt. Seitens der Gastronomie wird dies den Gästen
normalerweise leichtgemacht. Es wird Tischweise serviert. Somit
bekommen alle Personen (zumindest fast) gleichzeitig das Essen.
Pannen sind jedoch nicht immer auszuschließen. Außerdem können
Sie beispielsweise in einfachen Gasthöfen oder Raststätten
keinen Service wie im Sterne-Restaurant erwarten. Dann wird das
Warten aufeinander problematisch, wenn es sich um warme Gerichte
handelt. Die zuerst Bedienten sind benachteiligt, weil die
Speisen durch das Kaltwerden unweigerlich an Qualität verlieren.
Bieten Sie deshalb, falls Sie zu den noch "Unversorgten" am
Tisch gehören, von sich aus an: "Bitte fangen Sie doch ruhig
schon mit dem Essen an, damit es nicht kalt wird, ehe alle ihre
Speisen serviert bekommen haben."
Gastgeber-Tipp
Gäste sind
meist bei der Auswahl ihrer Gerichte zurückhaltend, was die
Preisklasse betrifft. Deshalb sollten Sie, wenn Sie Gastgeber/in
sind, mehr oder minder "unterschwellige" Tipps dazu geben. Die
grundsätzliche Preiskategorie bestimmen Sie bereits durch die
Auswahl des Restaurants. Trotzdem gibt es Spannbreiten, die oft
ganz erheblich sind. Nehmen Sie Ihren Gästen die Unsicherheit,
indem Sie Empfehlungen aussprechen wie: "Falls Sie gerne Hummer
essen, kann ich Ihnen alle Variationen davon sehr empfehlen.
Dieses Restaurant ist darauf spezialisiert."
Das ist für Gäste ein deutliches Signal: Es darf ruhig ein
teures Gericht sein. Dies ist ebenso, wenn Sie bekannt geben,
für welche Speise(-folge) einer höheren Preisklasse Sie sich
wahrscheinlich entscheiden werden: "Ich liebäugele mit der
Platte von gemischten Edelfischen. Aber die Flugentenbrust reizt
mich genauso." Ein Hinweis wie "Schauen Sie sich doch mal den
Menü-Vorschlag des Küchenchefs an, ob diese Zusammenstellung
Ihnen zusagt" hat einen ähnlichen Effekt. So wird direkt
deutlich, dass Sie zu mehreren Gängen einladen möchten.
Selbstverständlich können Sie einen solchen Hinweis auch
direkter geben, zum Beispiel so: "Ich hoffe, Sie haben soviel
Zeit und Appetit, dass wir uns mehrere Gänge gönnen können."
Was tun, wenn der Tipp ausbleibt? Sollten Sie als Gast dann auf
das preiswerteste Gericht ausweichen? Nein. Sie sind höflich
genug, wenn Sie sich bei Ihrer Auswahl im Mittelfeld der Preise
bewegen. Oder Sie fragen einfach nach einer Empfehlung, ohne
dabei auf eine bestimmte Speise einzugehen: "Sagen Sie bitte,
gibt es in diesem Restaurant ein Gericht, das Sie besonders
empfehlen können?"
Guten Appetit!
Im Familien-,
Freundes-, und vertrauten Kollegenkreis ist gegen diesen guten
Wunsch zum Essen nichts einzuwenden. Bei offiziellen (Geschäfts-)Essen
ist er deplaziert. Als Startzeichen für den Beginn des Essens
wird nur zum Besteck gegriffen und einmal freundlich in die
Runde geblickt. Allenfalls ein leichtes Kopfnicken, nicht aber
das "Guten Appetit!" begleitet diese Aktion.
Dem "Mahlzeit!" sollten Sie ohnehin "den Kampf ansagen", am
besten überall, nicht nur in der Kantine. Es ist eine weit
verbreitete, aber unschöne Angewohnheit, die mit dem Ursprung
"gesegnete Mahlzeit" nichts mehr zu tun hat. Bei Geschäftsessen
ist "Mahlzeit!" tabu!
Handy
Ihr Handy sollten
Sie im Restaurant ausschalten. Und zwar unabhängig davon, ob am
Eingang ein Handy-Verbotsschild prangt oder nicht. Wenn Sie
unbedingt telefonisch erreichbar sein müssen, nutzen Sie eine
der zahlreichen technischen Möglichkeiten, das Klingeln zu
vermeiden. Empfangen Sie ein optisches oder anderes Signal, und
verlassen Sie zum Telefonieren den Tisch.
Suchen Sie sich eine Ecke, beispielsweise im Eingangsbereich, im
Flur oder Treppenaufgang, wo Sie andere Gäste mit Ihrem Gespräch
nicht behelligen. Oder nutzen Sie, falls vorhanden, eine
Telefonzelle. Solche Orte eignen sich auch, um die Mobil-Box
abzufragen oder versprochene Rückrufe zu tätigen.
Make-up auffrischen
Dürfen Sie am
Tisch Ihr Make-up nachbessern? Nur teilweise. Ein schnelles
diskretes Auffrischen des Lippenrots ist gestattet. Trotzdem
sollten Sie bei Geschäftsessen besser darauf verzichten. Der
Grund: Das Nachziehen der Lippen unterstreicht sehr deutlich die
Weiblichkeit. Einige sehen darin sogar ein erotisches Signal.
Bedenken Sie im privaten Umfeld bitte, dass sich "schnell und
diskret" ebenfalls auf das Suchen des Lippenstifts bezieht. Wer
aus einem Riesenbeutel erst alles mögliche auspacken muss und
mit Schlüsselbund, Brieftasche, Kalender oder anderen
Gegenständen den Tisch verunziert, erfüllt dieses Kriterium
nicht.
Alle anderen Make-up-Erneuerungen wie Lidschatten nachpinseln,
Wimpern tuschen, Augenbrauen nachziehen oder gar die
Tischnachbarn mit einer Puderwolke einzunebeln, sind am Tisch
tabu.
Probierschluck
Die junge
Garde der Restaurantfachleute ist so ausgebildet, dass sie
fragt: "Wem darf ich den Probierschluck einschenken?" Bleibt
diese Frage aus, können Sie als Frau heute selbstverständlich
darauf aufmerksam machen, dass Sie diesen Schluck wünschen.
Der Probierschluck ist in der Regel nicht dazu gedacht, dass Sie
Ihre Entscheidung für einen Wein über den Haufen werfen. Das
wird nur äußerst selten akzeptiert, zum Beispiel von einem
speziell ausgebildeten Sommelier (weibliche Form: Sommelière)
oder dem Inhaber eines Gourmet-Restaurants, dessen Hobby die
Weinkunde ist. Der Probierschluck dient zur Prüfung der
Temperatur des Weins und ob er korkig schmeckt oder "umgekippt"
ist.
Haben Sie einen Grund zur Beanstandung, bitten Sie die
zuständige Restaurantfachkraft, auch zu probieren. Ist Ihre
Reklamation berechtigt, werden Sie sofort Ersatz serviert
bekommen. Bestellen Sie einen offenen Wein, ist ein
Probierschluck nicht üblich, ebenso wenig bei Sekt und
Champagner.
Selbstverständlich können Sie Wünsche bezüglich der Temperatur
äußern. Rechnen Sie in diesem Fall nicht damit, eine neue
Flasche Wein serviert zu bekommen. Ihre bereits geöffnete
Flasche wird dann nur kalt gestellt.
Rauchen
Bei einem
gemeinsamen Essen mit Nichtrauchern gilt nach modernsten
Empfehlungen: Zwischen den Gängen wird nicht geraucht. Selbst
die Frage danach sollten sich die Fans des blauen Dunstes
verkneifen.
Bei großen gesetzten Essen mit mehreren Tischen erstreckt sich
diese Regel auf den ganzen Raum. Das bedeutet im Klartext: Erst
nach dem Dessert wird, wenn überhaupt, bei einem gemeinsamen
offiziellen Essen "rauchfrei" gegeben. Dies gilt ebenso an einer
großen Tafel.
Diese Regel wird nur dann außer Kraft gesetzt, wenn Raucherinnen
und Raucher unter sich sind. Oder wenn Nichtraucher von sich aus
anbieten: "Es macht mir nichts aus, wenn Sie zwischen den Gängen
rauchen."
Dass nie geraucht wird, solange andere am Tisch noch essen, sei
nur vorsichtshalber erwähnt. Es sollte und wird bekannt sein.
Trinkgeld
Eine
Verpflichtung, im Restaurant Trinkgeld zu geben, haben Sie in
Deutschland nicht. Bei gutem Service ist es jedoch üblich und
angebracht. Haben Sie sich gut bedient gefühlt, halten Sie sich
an die bei uns übliche Faustregel: zwischen fünf und zehn
Prozent des Rechnungsbetrags. Nach oben hin sind Ihnen natürlich
keine Grenzen gesetzt, falls Sie sich rundum verwöhnt fühlten.
Wo der Service schlecht war, können Sie auf Heller und Pfennig
abrechnen.
Auch wenn ein Trinkgeld bereits Ausdruck Ihres Dankes ist,
bedenken Sie bitte: Dieser wird durch ein ausgesprochenes Lob
bei der Verabschiedung deutlich aufgewertet. "Vielen Dank. Wir
haben uns bei Ihnen sehr wohl gefühlt. Auf Wiedersehen!" ist
eine "Münze", die Sie als Gast nicht ärmer macht. Den Empfänger
bereichert eine solche Aussage aus menschlicher Sicht hingegen
sehr.
Vorangehen
Die alte Regel
"Eine Dame darf nie vor dem Herrn ins Restaurant gehen - er geht
grundsätzlich als erster" ist überholt. Je nach Situation können
Sie als Frau durchaus vorangehen, zum Beispiel, wenn Sie die
Gastgeberin sind. Dann wäre es höchst umständlich, Ihrem
männlichen Gast für die Übermittlerrolle erst alle Details
mitteilen zu müssen: Welchen Tisch Sie für welche Uhrzeit auf
welchen Namen bestellt haben.
So geht es drinnen weiter: die übliche gesellschaftliche
Reihenfolge: Der seitens der Gastronomie für die Gästebegrüßung
Zuständige setzt sich an die Spitze. Eine offizielle Stil- und
Etikette-Sonderregelung für Chefs gibt es dabei nicht. Bei
mehreren Paaren werden die Damen in die Mitte genommen.
Gibt es keinen "Begrüßer", übernimmt ein Herr die Aufgabe des
Wegbahnens. Beim Verlassen geht es anders herum: Er lässt ihr
den Vortritt.
Wait to be seated
In der gehobenen Klasse der Restaurants war es nie üblich, dass
Gäste sich alleine ihren Tisch erstürmten". Die amerikanische
Sitte des "Wait to be seated", also des Wartens, bis Sie zum
Tisch geführt werden, findet in den letzten Jahren aber auch in
vielen anderen Restaurant-Kategorien immer mehr Anwendung.
Eine explizite Auflistung, in welchen Lokalen Sie warten sollten
oder wo Sie einfach Platz nehmen können, gibt es nicht. Die
Faustregel: Je gehobener das Restaurant, um so eher wird
platziert. Manchmal finden Sie am Eingang ein Schild als
Orientierungshilfe. Fehlt dies und kennen Sie das Restaurant
nicht: erst einmal abwarten. Legen Sie eine "Erkundungs-Minute"
ein. Wenn Placierung üblich ist, wird schon jemand auf Sie
zukommen.
Wein
Noch vor wenigen
Jahren hätten Sie sich mit der Bestellung von Rotwein zu Fisch
als "Gourmet-Banause" geoutet. Die früher festgelegten Regeln
besagten: Rotwein passt nur zu dunklem Fleisch wie Wild,
Weißwein nur zu hellen Sorten und Fisch.
Das Ritual des Zuprostens hat einige Veränderungen erfahren.
Früher durfte nur mit Wein und Sekt beziehungsweise Champagner
zugetrunken werden. Der moderne Zusatz: Möchte jemand keinen
Alkohol trinken, kann er auch mit Mineralwasser oder einem
nichtalkoholischen Getränk anderen zuprosten.
Das gilt ebenso für das Anstoßen. Diese Sitte bleibt
besonderen Anlässen im kleinen Kreis vorbehalten.
Beispielsweise, wenn es einen Geschäftsabschluss oder ein
"Jubelkind" zu feiern gilt. Die Ausnahme: Silvester. Bei
offiziellen Essen wird nicht angestoßen.
In Deutschland ist es so üblich: Sie heben das Glas und
schauen vor dem ersten gemeinsamen Schluck mit einem leichten
Kopfnicken kurz in die Runde. Ein zusätzliches Lächeln lässt
Sie noch charmanter wirken. Vor dem Absetzen des Glases wird
dieser Blickkontakt mit allen in der Runde wiederholt.
Die offiziellen verbalen Begleiter des Zuprostens sind
"Prosit!" oder "Zum Wohl!". Das verkürzte "Prost!" oder gar
"Hau weg" eignet sich nur im informellen, vertrauten Kreis.
|